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Zusatzscheinwerfer



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FAQ


Fernscheinwerfer: Maximal vier Fernscheinwerfer sind erlaubt. Jedes Kraftfahrzeug ist serienmäßig bereits mit zwei Fernscheinwerfern ausgerüstet. Zusätzlich dürfen also zwei weitere Fernscheinwerfer am Fahrzeug betrieben werden. Mögliche Anbauorte sind an der Fahrzeugfront oder auf dem Fahrzeugdach. Die Referenzzahl des Fernscheinwerfers liefert eine Aussage über die maximale Beleuchtungsstärke des Systems. Welche Referenzzahl die Scheinwerfer haben, ist auf dem Abdeckglas oder am Gehäuse zu sehen. Die gängigsten Werte sind 12.5, 17.5 und 37.5. Ihre Summe darf den Wert von 100 von allen Fernlichtern, die gleichzeitig eingeschaltet werden können, nicht überschreiten. 

Nebelscheinwerfer: Darüber hinaus sind pro Fahrzeug zwei Nebelscheinwerfer zugelassen, die paarweise und nicht höher als die Abblendlichtscheinwerfer (mindestens aber in 250 Millimeter Höhe vom Fahrbahnboden aus gemessen) angebracht sein dürfen.

Welche Referenzzahl die Scheinwerfer haben, ist auf dem Abdeckglas oder am Gehäuse eingeprägt. Die gängigsten Werte sind 12.5, 17.5 und 37.5.

Bei manchen Fahrzeugen mit Halogen-Scheinwerfern sind zwei Werte angegeben:

  • HC/R: Dieser Wert gilt, falls Abblendlicht und Fernlicht nur getrennt angesteuert werden. D.h. Das Abblendlicht geht aus, sobald das Fernlicht aktiviert wird.
  • HCR: Dieser Wert gilt, falls Abblendlicht und Fernlicht gemeinsam angesteuert werden. D.h. das Abblendlicht bleibt an, auch wenn das Fernlicht aktiviert wird.

Welcher Wert gilt, hängt davon ab, wie die originalen Schweinwerfer angesteuert (elektrisch verklemmt / programmiert) sind.

Bei den Scheinwerfer-Sätzen für die Frontgrills sind fertige Kabelsätze mit Anschlüssen, Schmelzsicherung, 12V-Relais und Schalter dabei. Um den elektrischen Anschluss herzustellen sind vier Anschlüsse erforderlich:

  • +12V (Batterie): Die Spannungsversorgung wird über einen Ringkabelschuhe an der Starterbatterie angeschlossen. Die Zuleitung (rot) ist durch eine Schmelz-Sicherung gegen Überlast abgesichert
  • Masse (Ground): Die Masseleitung (schwarz) wird über einen Ringkabelschuh an einem geeigneten Massepunkt angeschlossen.
  • Signal:
    • Fahrzeuge mit Halogen- oder Xenonscheinwerfern*: Die Steuerspannung zum Schalten des Relais wird bei Halogen- und bei Xenon-Scheinwerfern von der Spannungsversorgung der Fernscheinwerfer abgenommen. Dazu wird das Kabel aufgetrennt und mit einem Lötverbinder mit der Steuerleitung (lila) verbunden. Der Lötverbinder ist im Lieferumfang enthalten.
    • Fahrzeuge mit LED-Hauptscheinwerfern: Kann kein 12V-Fernlichtsignal abgenommen werden, muss das Signal vom CAN-Bus abgegriffen werden. Dazu benötigen Sie zusätzlich ein. CAN-Bus-Interface
  • Scheinwerfer: Die Scheinwerfer selbst sind fertig verkabelt und werden durch wasserdichte Steckverbinder mit dem Kabelsatz verbunden. 

Die Installation sollte durch eine Werkstatt mit Fachwissen im Bereich Fahrzeugelektrik durchgeführt werden.

* Beim VW T5 und T6 kann immer die 12V-Steuerspannung des Fernscheinwerfers abgenommen werden, auch wenn das Fahrzeug über Xenon-Scheinwerfer verfügt. Beim T6.1 ist das nur bei Fahrzeugen mit Halogen-Scheinwerfern möglich. Bei Fahrzeugen mit LED-Hauptscheinwerfern muss das CAN-Bus-Interface verwendet werden.