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FAQ


Fernscheinwerfer: Maximal vier Fernscheinwerfer sind erlaubt. Jedes Kraftfahrzeug ist serienmäßig bereits mit zwei Fernscheinwerfern ausgerüstet. Zusätzlich dürfen also zwei weitere Fernscheinwerfer am Fahrzeug betrieben werden. Mögliche Anbauorte sind an der Fahrzeugfront oder auf dem Fahrzeugdach. Die Referenzzahl des Fernscheinwerfers liefert eine Aussage über die maximale Beleuchtungsstärke des Systems. Welche Referenzzahl die Scheinwerfer haben, ist auf dem Abdeckglas oder am Gehäuse zu sehen. Die gängigsten Werte sind 12.5, 17.5 und 37.5. Ihre Summe darf den Wert von 100 von allen Fernlichtern, die gleichzeitig eingeschaltet werden können, nicht überschreiten. 

Nebelscheinwerfer: Darüber hinaus sind pro Fahrzeug zwei Nebelscheinwerfer zugelassen, die paarweise und nicht höher als die Abblendlichtscheinwerfer (mindestens aber in 250 Millimeter Höhe vom Fahrbahnboden aus gemessen) angebracht sein dürfen.

Welche Referenzzahl die Scheinwerfer haben, ist auf dem Abdeckglas oder am Gehäuse eingeprägt. Die gängigsten Werte sind 12.5, 17.5 und 37.5.